Parlament will tiefere Hürden beim Betreuungsurlaub

Seit dem 1. Juli 2021 können Eltern schwerkranker Kinder bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen. Müller argumentierte in der Begründung der Motion, seither habe sich gezeigt, dass das eigentliche Ziel der Betreuungsentschädigung vielfach verfehlt werde. Denn entscheidend dafür, ob jemand Leistungen erhalte, sei die ärztliche Prognose der betroffenen Minderjährigen. Auf diese Weise fielen zahlreiche betroffene Familien durch die Maschen, kritisierte der Motionär. Dies etwa, wenn ein Kind mit eigentlich guter Prognose vorübergehend ins Spital müsse oder wenn eine Krankheit schon vor der Geburt vorhanden gewesen sei. Müller verlangte darum eine Präzisierung der Anspruchsvoraussetzungen: Von einer schweren Beeinträchtigung soll immer dann ausgegangen werden, wenn ein mindestens viertägiger Spitalaufenthalt für die Behandlung und Genesung nötig ist.

«Wir stellen fest, dass es in der Praxis nicht funktioniert», sagte Kommissionssprecher Lorenz Hess (Mitte/BE). Weder Eltern noch Arbeitgeber würden in genügendem Ausmass entlastet.

Artikel auf watson.ch

Lorenz Hess im Parlament

Parlament will tiefere Hürden beim Betreuungsurlaub

Seit dem 1. Juli 2021 können Eltern schwerkranker Kinder bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen. Müller argumentierte in der Begründung der Motion, seither habe sich gezeigt, dass das eigentliche Ziel der Betreuungsentschädigung vielfach verfehlt werde. Denn entscheidend dafür, ob jemand Leistungen erhalte, sei die ärztliche Prognose der betroffenen Minderjährigen. Auf diese Weise fielen zahlreiche betroffene Familien durch die Maschen, kritisierte der Motionär. Dies etwa, wenn ein Kind mit eigentlich guter Prognose vorübergehend ins Spital müsse oder wenn eine Krankheit schon vor der Geburt vorhanden gewesen sei. Müller verlangte darum eine Präzisierung der Anspruchsvoraussetzungen: Von einer schweren Beeinträchtigung soll immer dann ausgegangen werden, wenn ein mindestens viertägiger Spitalaufenthalt für die Behandlung und Genesung nötig ist.

«Wir stellen fest, dass es in der Praxis nicht funktioniert», sagte Kommissionssprecher Lorenz Hess (Mitte/BE). Weder Eltern noch Arbeitgeber würden in genügendem Ausmass entlastet.

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